AGB

Die Basis unserer Zusammenarbeit

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Buchen von Zimmern und Veranstaltungen

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, die das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und in beidseitigem Interesse klären sollen und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für das Buchen von Zimmern, Überlassung von Konferenzräumen und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammen-hängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

2. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

2.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erfolgen. Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn eine Anzahlung von mindestens 50% des voraussichtlichen Umsatzes eingegangen ist. 
2.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung genannten Personen steht der Anmelder ein. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. 
2.3 Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Zimmerliste mindestens 2 Wochen vor Ankunft uns zur Verfügung stehen. 
2.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Besteller und uns dann verbindlich, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen widersprochen wird.

3. AN- UND ABREISE

3.1 Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer. Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich – hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis zu zahlen. Nach 18.00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu zahlen. 
3.2 Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. LEISTUNGEN UND PREISE

4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit im Prospekt nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis: Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer. 
4.2 Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück; beginnen Sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im allgemeinen das Abendessen gegeben. 
4.3 Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. 
4.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Buchungstermin 120 Tage, so behalten wir uns vor, Preisänderungen vorzunehmen. 
4.5 Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 
4.6 Bei Buchungen, die einen zu erwartenden Umsatz von mehr als 2.500 ,– € ergeben, können wir eine Anzahlung von bis zu 50 % des erwarteten Umsatzes verlangen.

5. BANKETT- UND KONFERENZBEDINGUNGEN

5.1 Der Besteller teilt uns spätestens 4 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Teilnehmerzahl mit, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. 
5.2 Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der gemeldeten Zahl werden bis maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zu Grunde gelegt. Darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Bestellers. 
5.3 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis maximal 5 % bedürfen keiner vorherigen Absprache, weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit uns abgestimmt werden. 
5.4 Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, können wir von da ab das Bedienungsgeld aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit das vereinbarte Entgeld nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt. 
5.5 Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Wir können den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfall kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung verlangen. Wir haften für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden. 
5.6 Soweit wir für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen und für die Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 
5.7 Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw..) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
5.8 Haben wir begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir die Veranstaltung absagen.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN BESTELLER

6.1 Sie können jederzeit vor Zimmerbezug bzw. Veranstaltungstermin durch schriftliche Erklärung von der Buchung zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eintrifft. 
6.2 Die Kosten, die für Sie beim Rücktritt entstehen, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle. 
6.3 Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. HAFTUNG

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der bestellten Leistungen. Wir haften nicht für Störungen im Bereich von Fremdleistungen, die von uns lediglich vermittelt werden. Dies gilt auch für Beförderungen im Linienverkehr.

8. ALLGEMEINES

8.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 
8.2 Mündliche Absprachen werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. 
8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kreuznach. 
8.4 Sollte eine Bestimmung der Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Bestimmung.

Abbestellung vor Buchungstermin: Unser Anspruch bei Zimmerreservierung:  
Bis 15 Tage Kostenfrei stornierbar  
Von 10 bis 14 Tage vor Anreise 10 % der reservierten Leistungen  
Von 7 bis 9 Tage vor Anreise 50 % der reservierten Leistungen  
Von 5 bis 6 Tage vor Anreise 70 % der reservierten Leistungen  
Ab dem 3. Tag vor Anreise 80 % der reservierten Leistungen  
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